
Die Bürokratie bewältigen
Viele von uns haben tiefe Wurzeln in unserem eigenen Umfeld. Das heißt aber nicht, dass unser ganzes Leben sich zu einem einzigen Dorf oder gar einem einzigen Land beschränkt. Wenn Sie beruflich oder privat mit einem anderen Land verwoben sind, kann es leicht dazu kommen, dass Sie ausländischen Behörden oder einem Notar offizielle Dokumente vorlegen sollen.
Stellen Sie sich vor: Sie haben vor, eine Ferienwohnung an der niederländischen Nordseeküste zu erwerben. Oder Sie haben eine Arbeitsstelle direkt hinter der Grenze gefunden. Hat Ihr Kind sich etwa für eine niederländische Universität entschieden? Oder Sie beteiligen sich zum Beispiel an einer Übernahme eines niederländischen Unternehmens. Und natürlich kann es leider auch passieren, dass Sie hierzulande in ein Gerichtsverfahren verwickelt werden.
In solchen Fällen benötigen Sie möglicherweise ein international rechtsgültiges Dokument: Anders gesagt, eine beglaubigte Übersetzung der deutschen Originalfassung.
Bruno van Uden ist als beglaubigter Übersetzer im niederländische Register beglaubigter Dolmetschern und Übersetzern (RBTV, Register Beëdigd Tolken en Vertalers) eingetragen unter Nummer 40059. Dieser Registrierung gilt als Zulassung zur Beglaubigung von Übersetzungen.
Für nähere Informationen zum diesbezüglichen Angebot (Preise, Vorgehen und Bedingungen) können Sie jederzeit Kontakt mit mir aufnehmen über anfrage@vanudo.nl.